1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Lionstep bietet als Dienstleistung «Recruiting-as-a-Service» an. Teil dieser Dienstleistung ist der Zugang zur Lionstep-App (im Folgenden «Applikation»), welche den Kunden bei der Suche nach passenden Kandidatinnen und Kandidaten sowie beim Auswahlverfahren unterstützt. In der Applikation können Kunden Stellenangebote erfassen und veröffentlichen sowie den Verlauf der aktiven Ansprache mitverfolgen. Bis zur ausdrücklichen Zustimmung durch eine Kandidatin oder einen Kandidaten werden nur anonymisierte Profile angezeigt; nach der Zustimmung werden weitergehende Angaben der betreffenden Person offengelegt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB» oder «Vereinbarung») regeln den gesamten Vertragsumfang zwischen Lionstep und dem Kunden im Zusammenhang mit den von Lionstep angebotenen Leistungen. Sie gelten zusammen mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Applikation und der Webseite von Lionstep, der jeweils gültigen Preisliste sowie allfälligen weiteren Vereinbarungen in Textform zwischen den Parteien.
1.3 Kunde im Sinn dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die als Arbeitgeberin handelt. Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für Arbeitssuchende oder Kandidatinnen und Kandidaten.
1.4 Vertragsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn Lionstep diesen vorgängig ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.5 Ein Vertragsabschluss mit natürlichen Personen, die als Konsumentinnen oder Konsumenten handeln, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.6 Der Kunde anerkennt, dass Lionstep an keine Konkurrenzverbote gegenüber dem Kunden gebunden ist und deshalb auch für Unternehmen tätig sein darf, die in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zum Kunden stehen.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt Lionstep ein individuelles Angebot. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten wird, untersteht dieses Angebot vollständig diesen AGB. Im Angebot wird auf diese AGB Bezug genommen. Das Angebot ist bis zum im Angebot angegebenen Datum gültig.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn Lionstep eine datierte Annahmeerklärung des Kunden erhält. Geht die Annahme nach Ablauf der Annahmefrist ein oder enthält sie Änderungen, gilt sie als neues Angebot des Kunden. Lionstep kann dieses neue Angebot ausdrücklich annehmen oder stillschweigend, indem Lionstep mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen beginnt.
2.3 Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Kunde telefonisch oder in einem Video-Call über eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter von Lionstep bestellt. Lionstep schickt dann als Auftragsbestätigung eine Rechnung mit den Preisen und Paketbeschreibung mit.
2.4 Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Lionstep nicht auf Dritte übertragen werden.
3. Registrierung und Integration mit dem Applicant Tracking System des Kunden
3.1 Nach Beauftragung richtet Lionstep in der Applikation für den Kunden ein Geschäftskonto ein und lädt den Kunden zur Nutzung dieses Geschäftskontos ein. Für den Abschluss der Registrierung hat der Kunde vollständige und korrekte Kontaktdaten anzugeben. Nach abgeschlossener Registrierung erhält der Kunde Zugang zur Applikation im Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen.
3.2 Für die Einrichtung des Geschäftskontos sind je nach Ausgestaltung der Leistungen bestimmte Angaben erforderlich, einschliesslich personenbezogener Daten. Die hierfür notwendigen Informationen ergeben sich aus dem Registrierungsprozess. Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann Lionstep die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen.
3.3 Kunden können ihr eigenes Applicant Tracking System (ATS) mit der Applikation von Lionstep verbinden. Im Rahmen einer solchen Anbindung können Stellenbeschreibungen sowie Profile gefundener Kandidatinnen und Kandidaten zwischen den Systemen übertragen werden. Eine jeweils aktuelle Übersicht über die von der Applikation unterstützten ATS-Systeme ist unter www.lionstep.com/ats abrufbar, die Kosten für die Integration ist dem Angebot zu entnehmen (vgl. Ziff. 2.1).
4. Stellenbeschreibungen, Suche und Validierungsverfahren
4.1 Der Kunde übermittelt Lionstep für jede zu besetzende Position eine Stellenbeschreibung. Lionstep legt auf dieser Grundlage die Stelle in der Applikation an und kann hierzu ergänzende Informationen oder ein vertiefendes Gespräch verlangen. Gemeinsam mit dem Kunden werden dabei wesentliche Kriterien und Voraussetzungen festgelegt («Must-Have-Kriterien»), welche für alle zu vermittelnden Kandidatinnen und Kandidaten verbindlich sein sollen. Pro Stelle können bis zu 5 Must-Have-Kriterien festgelegt werden.
4.2 Lionstep kann einzelne Stellenbeschreibungen ablehnen, wenn nach pflichtgemässem Ermessen nicht zu erwarten ist, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums und mit vernünftigem Aufwand passende Kandidatinnen oder Kandidaten gefunden werden können. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Kunde die erforderlichen Informationen für die Stellenbeschreibung nicht oder nicht vollständig bereitstellt.
4.3 Nach Erstellung der Stellenbeschreibung beginnt Lionstep mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten, sofern der Kunde
a) über ein Mindestguthaben von drei Credits pro Stellenausschreibung verfügt; und
b) bei Kunden mit Subscription (gemäss Ziff. 7.5) über eine mindestens noch für einen vollen Monat laufende Subscription verfügt.
Die Suche erfolgt sowohl in eigenen Datenbeständen von Lionstep als auch über Datenbanken Dritter sowie durch Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf geeigneten Plattformen von Drittanbietern.
4.4 Suche im On-Demand-Modell
4.4.1 Im On-Demand-Modell läuft die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für eine konkrete Stelle grundsätzlich während eines Monats (ein «Suchlauf»).
4.4.2 Der Suchlauf wird am entsprechenden Tag des Folgemonats automatisch jeweils um einen weiteren Monat verlängert, sofern der Kunde Lionstep nicht mindestens drei Tage vor Ende des laufenden Suchlaufs mitteilt, dass keine Verlängerung gewünscht ist.
4.5 Suche im Subscription-Modell
4.5.1 Hat der Kunde eine Subscription im Sinn von Ziff. 7.5 erworben, läuft die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für die veröffentlichten Stellenausschreibungen während der gesamten Laufzeit der Subscription, bis die jeweilige Stelle besetzt oder aus anderen Gründen gestoppt wird (vgl. Ziff. 5.1–5.3).
4.6 Im Verlauf der Suche prüft Lionstep mittels schriftlicher Fragen und im Rahmen eines ersten Interviews mit vorselektierten Kandidatinnen und Kandidaten, ob nach deren eigenen Angaben
a) alle vereinbarten Must-Have-Kriterien erfüllt sind;
b) die Angaben zur gewünschten oder akzeptierten Vergütung innerhalb der für die Position vorgesehenen Bandbreite liegen;
c) ein echtes Interesse am konkreten Stellenangebot besteht;
d) die Bereitschaft besteht, sich vom Kunden interviewen zu lassen; und
e) keine vorgängige Bewerbung der betreffenden Person für dieselbe Stelle auf anderem Weg erfolgt ist.
Mit Zustimmung der Kandidatin oder des Kandidaten erhebt Lionstep in diesem Rahmen zusätzliche Angaben und Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Diplome, Qualifikationen).
5. Pausierung und Schliessung von Stellenausschreibungen
5.1 Nach Beginn der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für eine bestimmte Stelle kann der Kunde die Suche durch Mitteilung an Lionstep jederzeit pausieren, beispielsweise wenn Verhandlungen mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten laufen. Während der Pausierung wird im On-Demand-Modell keine automatische Verlängerung des Suchlaufs nach Ziff. 4.4.2 vorgenommen. Teilt der Kunde Lionstep mit, dass die Suche wieder aufgenommen werden soll, beginnen die Fristen nach Ziff. 4.4.2 mit dem Datum der Wiederaufnahme neu zu laufen.
5.2 Der Kunde kann eine Stellenausschreibung mit einer Frist von drei Arbeitstagen endgültig schliessen lassen. Sämtliche bis zum Wirksamwerden der Schliessung angefallenen Gebühren bleiben geschuldet und sind nicht rückerstattbar. Dies gilt insbesondere für Validierungsgebühren von Kandidatinnen und Kandidaten, welche zwischen der Schliessungserklärung und dem Wirksamwerden der Schliessung ein Gespräch zur Freischaltung buchen.
5.3 Lionstep kann eine Stelle nach vorgängiger Mitteilung an den Kunden ebenfalls schliessen, insbesondere wenn
a) seit der Pausierung der Stelle durch den Kunden oder seit der Freischaltung der letzten Kandidatin oder des letzten Kandidaten mindestens 60 Tage vergangen sind;
b) seit Veröffentlichung der Stellenanzeige drei Monate vergangen sind; oder
c) die Stellenanzeige nach Einschätzung von Lionstep rechts- oder vertragswidrig ist oder berechtigte Interessen von Lionstep beeinträchtigen könnte.
In dringenden Fällen ist Lionstep berechtigt, eine Stelle ohne vorherige Mitteilung unverzüglich zu schliessen.
6. Freigeschaltete Kandidatinnen und Kandidaten; Matching-Garantie
6.1 Kandidatinnen und Kandidaten, welche sämtliche Voraussetzungen nach Ziff. 4.6 erfüllen, gelten als validiert und werden für den Kunden freigeschaltet.
6.2 Es werden fortlaufend weitere validierte Profile freigeschaltet, bis das der Kunde die betreffende Stellenanzeige beendet oder pausiert oder das Credit-Guthaben des Kunden erschöpft ist.
6.3 Die Freischaltung vollständiger Kandidatenprofile wird unterbrochen, sobald kein ausreichendes Credit-Guthaben auf dem Kundenkonto verfügbar ist. Nach einer Aufladung des Guthabens wird der Freischaltungsprozess wieder aufgenommen.
6.4 Lionstep schaltet die vollständigen Profile validierter Kandidatinnen und Kandidaten – nach Einlösung der hierfür notwendigen Credits – grundsätzlich in der zeitlichen Reihenfolge frei, in welcher die jeweiligen Zustimmungen gemäss dem Validierungsverfahren nach Ziff. 4.6 eingegangen sind.
6.5 Ab Freischaltung eines vollständigen Profils ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, mit der betreffenden Kandidatin oder dem betreffenden Kandidaten Kontakt aufzunehmen und das weitere Bewerbungsverfahren durchzuführen.
6.6 Absagen an Kandidatinnen und Kandidaten können nach Absprache mit dem Kunden durch Lionstep im Namen des Kunden übermittelt werden.
6.7 Profile freigeschalteter Kandidatinnen und Kandidaten bleiben für den Kunden bis zu drei Monaten nach Besetzung der entsprechenden Stelle in der Applikation einsehbar. Danach werden sie deaktiviert, soweit Lionstep nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
6.8 Matching-Garantie
6.8.1 Stellt sich nach Freischaltung einer Kandidatin oder eines Kandidaten heraus, dass mindestens eines der vereinbarten Must-Have-Kriterien entgegen der Validierung tatsächlich nicht erfüllt ist, schreibt Lionstep dem Kunden die für diese Person belasteten Credits wieder gut. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung von Lionstep, welche insbesondere unter Berücksichtigung von Ziff. 13.3 nicht auf einer Pflichtverletzung von Lionstep beruht.
6.8.2 Die Matching-Garantie gilt während maximal 14 Tagen ab Freischaltung des betreffenden Profils und ausschliesslich für die Nichterfüllung von Must-Have-Kriterien. Weitere Merkmale, insbesondere persönliche Eigenschaften oder andere weiche Faktoren, fallen nicht unter die Matching-Garantie.
6.8.3 Gutgeschriebene Credits können erneut entsprechend diesen AGB eingesetzt werden. Eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.
7. Credits, Service Fee und Subscription
7.1 Die Leistungen von Lionstep stehen dem Kunden nur zur Verfügung, wenn der Kunde vorgängig ein vertraglich festgelegtes Mindestguthaben an Credits erwirbt, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang diese Credits tatsächlich eingesetzt werden.
7.2 Erworbene Credits sind während 12 Monaten ab Kaufdatum gültig und können für die vereinbarten Leistungen im Rahmen dieser AGB verwendet werden. Nach Ablauf von 12 Monaten verfallen nicht verwendete Credits ersatzlos, sofern der Kunde nicht vor Ablauf dieser Frist die verbleibende Anzahl Credits nachkauft. Ist die verbleibende Anzahl Credits kleiner als 10, dann müssen, in jedem Fall aber mindestens 10 zusätzliche Credits erworben werden.
7.3 Credits werden, soweit nichts anderes vertraglich festgelegt ist, insbesondere in folgenden Fällen belastet:
a) Für jede durch den Kunden im On-Demand-Modell veröffentlichte Stellenausschreibung fällt pro angefangenem Suchlauf und pro Stelle eine Service Fee an. Ist das Credit-Guthaben erschöpft, wird die Stellenausschreibung bis zur Aufladung des Guthabens deaktiviert. Die Service Fee entfällt bei Kunden mit laufender Subscription;
b) Für jede Freischaltung eines validierten Kandidatenprofils fällt eine Validation Fee an. Stellt sich im Bewerbungsverlauf heraus, dass die betreffende Person mindestens ein Must-Have-Kriterium nicht erfüllt, wird die Validation Fee gemäss der Matching-Garantie nach Ziff. 6.8 wieder gutgeschrieben, sofern die Kandidatin oder der Kandidat nicht bereits zu einem Gespräch beim Kunden eingeladen wurde;
c) Weitere Credits können je nach Vereinbarung für zusätzliche Leistungen verwendet werden, wie etwa Lionstep-Assessments mit Kandidatinnen und Kandidaten, technische Interviews, Recruitment-Process-Outsourcing-Leistungen, Outplacement-Leistungen, Social-Media-Aktivitäten, Employer-Branding-Workshops oder vergleichbare Angebote. Die Einzelheiten und die jeweils erforderliche Anzahl Credits ergeben sich aus dem Angebot oder der Paketbeschreibung;
d) Je nach gewähltem Leistungspaket können einzelne der genannten Gebühren teilweise oder vollständig entfallen; dies ergibt sich aus der jeweilig gültigen Paketbeschreibung.
7.4 Ist das Credit-Guthaben während der Vertragslaufzeit erschöpft, bleibt der Zugang des Kunden zur Applikation grundsätzlich bestehen. Leistungen, welche die Belastung von Credits voraussetzen, können jedoch erst nach Aufladung des Guthabens wieder in Anspruch genommen werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig für ein ausreichendes Credit-Guthaben zu sorgen, insbesondere im Hinblick auf die Freischaltung weiterer Kandidatinnen und Kandidaten.
7.5 Subscription
7.5.1 Der Kunde kann anstelle des ausschliesslichen Einsatzes von Credits eine Subscription abschliessen. Eine Subscription läuft ab Vertragsunterzeichnung grundsätzlich während 12 Monaten, sofern im Einzelfall keine andere Laufzeit vereinbart wurde.
7.5.2 Im Rahmen einer Subscription kann der Kunde eine vertraglich festgelegte Anzahl von Stellen ohne zusätzliche Service Fee veröffentlichen. Die von der Subscription umfassten Leistungen – einschliesslich allfälliger weiterer Leistungen neben der Stellenanzahl – ergeben sich aus der jeweils gültigen Paketbeschreibung.
7.5.3 Läuft eine Subscription ab und bestehen im Zeitpunkt des Ablaufs noch nicht verfallene Credits, wird der Kunde automatisch in das On-Demand-Modell gemäss Ziff. 4.4 und 7.3 überführt. Die verbleibenden Credits können bis zu ihrem jeweiligen Ablaufdatum im On-Demand-Modell eingesetzt werden; es gelten die dafür vorgesehenen Gebühren und Bedingungen dieser AGB.
8. Leistungspakete und Preise
8.1 Lionstep bietet seine Leistungen im Rahmen verschiedener Pakete (insbesondere «Professional», «Premium» und «Partner») an. Inhalt und Umfang der einzelnen Pakete ergeben sich aus der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Paketbeschreibung, welche ergänzend zu diesen AGB gilt.
8.2 Die Einheitspreise für Credits hängen vom gewählten Leistungspaket ab und ergeben sich aus der jeweiligen Paketbeschreibung. Weitere Preisunterschiede können sich daraus ergeben, ob der Kunde seinen Sitz in der Schweiz, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Staat hat.
8.3 Je nach gewähltem Paket können zusätzliche Leistungen über die Grundleistungen hinaus separat vereinbart und bezogen werden. Diese Zusatzleistungen und die dafür geschuldeten Preise bestimmen sich nach der Paketbeschreibung oder einer separaten Vereinbarung.
9. Laufzeit und Beendigung des Vertrages
9.1 Die Vertragsbeziehung endet grundsätzlich mit Ablauf einer vereinbarten Subscription oder 12 Monate nach Erwerb der letzten Credits, sofern nicht vorgängig eine Verlängerung oder ein neuer Vertrag vereinbart wird.
9.2 Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich ordentlich kündigen, soweit nicht im Einzelvertrag abweichende Regelungen getroffen wurden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
9.3 Verfügt der Kunde im Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung durch Lionstep oder im Zeitpunkt einer ausserordentlichen Kündigung durch den Kunden aus einem von Lionstep zu vertretenden Grund noch über Credits, erstattet Lionstep dem Kunden die entsprechenden Credits zum Einkaufspreis zurück. In allen anderen Fällen der Kündigung oder Beendigung des Vertrages – unabhängig vom Rechtsgrund – verfallen verbleibende Credits ersatzlos.
9.4 Endet der Vertrag nach Ziff. 9.1 oder infolge einer ordentlichen Kündigung durch Lionstep oder einer berechtigten ausserordentlichen Kündigung durch den Kunden aus einem von Lionstep zu vertretenden Grund, bleibt der Zugang des Kunden zur Applikation sowie zu den im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung darin gespeicherten Informationen während weiteren drei Monaten bestehen.
9.5 Innerhalb dieser dreimonatigen Frist kann der Kunde durch Abschluss eines neuen Vertrages mit Lionstep erreichen, dass das bestehende Geschäftskonto und die darin hinterlegten Informationen weitergeführt werden.
9.6 Nach Ablauf von drei Monaten nach Beendigung des Vertrages wird das Geschäftskonto des Kunden einschliesslich sämtlicher darin gespeicherten Daten endgültig und datenschutzkonform gelöscht, sofern Lionstep im Einzelfall nicht gesetzlich zur weitergehenden Aufbewahrung verpflichtet oder berechtigt ist.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Der Kunde anerkennt, dass Lionstep auf eine aktive Mitwirkung des Kunden angewiesen ist, um die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäss erbringen zu können. Dazu gehört insbesondere, dass der Kunde Stellenbeschreibungen genau, vollständig und aktuell formuliert und Bewerbungen sowie Anfragen von Kandidatinnen und Kandidaten zeitnah bearbeitet.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, Lionstep unverzüglich zu informieren, wenn sich für eine Stellenausschreibung relevante Umstände ändern oder Angaben veraltet sind und der Kunde nicht selbst unmittelbar auf die betreffenden Inhalte zugreifen kann.
11. Haftung des Kunden für Inhalte
11.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Inhalte, welche er in die Applikation hochlädt oder Lionstep zur Veröffentlichung übergibt. Er stellt Lionstep von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit solchen Inhalten geltend gemacht werden, und übernimmt alle daraus entstehenden Kosten, einschliesslich angemessener Kosten für Rechtsvertretung.
11.2 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Persönlichkeitsrechte oder vergleichbare Schutzrechte.
11.3 Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche Inhalte wahrheitsgemäss, sachlich korrekt und aktuell sind und keine versteckten oder unzulässigen Risiken für Kandidatinnen und Kandidaten bergen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, klar anzugeben, ob sich eine ausschreibung an selbständig Erwerbende oder Angestellte richtet, und keine Inhalte zu veröffentlichen, die nicht direkt im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle stehen oder lediglich Werbezwecken dienen und Kandidatinnen und Kandidaten unangemessen beeinflussen könnten.
11.4 Werden gegenüber dem Kunden von Dritten Ansprüche im Zusammenhang mit in der Applikation hochgeladenen oder veröffentlichten Inhalten geltend gemacht, informiert der Kunde Lionstep unverzüglich darüber und stellt Lionstep von allen Ansprüchen frei, die aus denselben Gründen gegen Lionstep erhoben werden.
11.5 Lionstep ist berechtigt, Inhalte zu entfernen oder deren Veröffentlichung zu verhindern, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen, vertragliche Vereinbarungen oder berechtigte Interessen von Lionstep verstossen. Gleiches gilt, wenn Behörden oder Dritte eine Entfernung verlangen oder der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
11.6 Die Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung der aus diesem Vertrag geschuldeten Entgelte bleibt in den nach Ziff. 11.5 genannten Fällen unberührt.
12. Geistiges Eigentum und Datenschutz
12.1 Sämtliche in der Applikation verfügbaren Inhalte, Layouts und Datenbanken sowie die Applikation selbst unterliegen den ausschliesslichen Rechten von Lionstep oder berechtigten Dritten. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erwirbt der Kunde kein eigenes Recht am geistigen Eigentum von Lionstep. Er erhält lediglich ein auf die Dauer des Vertrages beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, die Applikation und die darin bereitgestellten Inhalte im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden.
12.2 Lionstep bearbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz, der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es gilt die jeweils aktuelle, online abrufbare Datenschutzrichtlinie von Lionstep. Die zwischen den Parteien abgeschlossene Vereinbarung über die Bearbeitung personenbezogener Daten im Auftrag bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vertragsbeziehung.
13. Haftung von Lionstep
13.1 Soweit rechtlich zulässig, haftet Lionstep bei der Erfüllung dieses Vertrages nicht für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit. Eine Haftung für das Verhalten von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, Organen, Hilfspersonen und Angestellten von Lionstep ist im gleichen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen.
13.2 In jedem Fall ist die Haftung von Lionstep der Höhe nach auf den Gesamtbetrag der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an Lionstep bezahlten Entgelte beschränkt.
13.3 Lionstep prüft Kandidatenprofile auf die Erfüllung der vereinbarten fünf Must-Have-Kriterien nach Massgabe von Ziff. 4.6. Dabei stützt sich Lionstep auf die von den jeweiligen Personen zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen. Lionstep ist weder verpflichtet noch in der Lage, die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben umfassend zu überprüfen, und übernimmt hierfür keine Haftung.
13.4 Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Lionstep ausschliesslich den Erstkontakt zwischen Kunden und Kandidatinnen oder Kandidaten herstellt. Lionstep ist nicht Arbeitgeberin, Erfüllungsgehilfin, Vertreterin oder Bevollmächtigte der vermittelten Personen. Für sämtliche Angaben in den Kandidatenprofilen sowie für Erklärungen, Entscheide und Handlungen der Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind ausschliesslich diese selbst verantwortlich.
13.5 Lionstep erbringt seine Leistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt. Bei Ereignissen höherer Gewalt, einschliesslich vorübergehender Unterbrechungen der Leistungen aufgrund technischer Störungen, Wartungsarbeiten oder Ausfällen von Kommunikationsnetzen, übernimmt Lionstep jedoch keine Haftung.
13.6 Lionstep haftet nicht für Schäden, die auf eine unsachgemässe oder missbräuchliche Verwendung der Applikation durch den Kunden oder durch Dritte zurückzuführen sind, einschliesslich Verletzungen der Nutzungsbedingungen der Applikation. Lionstep behält sich vor, aus solchen Vorfällen entstehende Ersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
13.7 Kunden, die als Personalvermittler auftreten, sind selbst dafür verantwortlich, alle für ihre Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der Arbeitsvermittlung einzuhalten. Solche Kunden erklären sich bereit, auf Anfrage eine Kopie ihrer gültigen Bewilligung oder Lizenz vorzulegen.
13.8 Der Kunde hat eigenständig zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Beauftragung von Lionstep im Rahmen der Personalsuche nach dem auf ihn anwendbaren Recht zulässig ist und ob dafür behördliche Bewilligungen oder besondere Voraussetzungen bestehen. Ist der Einsatz von Lionstep rechtlich nur eingeschränkt oder nicht möglich, kann Lionstep seine Leistungen nur entsprechend eingeschränkt oder gar nicht erbringen, ohne hierfür schadensersatzpflichtig zu werden.
14. Vertraulichkeit
14.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen oder ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln, sofern der vertrauliche Charakter ausdrücklich bezeichnet ist oder sich aus den Umständen ergibt.
14.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, sämtliche über Kandidatinnen und Kandidaten erhaltenen Daten vertraulich und unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu behandeln, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsabschluss mit den betreffenden Personen kommt.
14.3 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrages zeitlich unbeschränkt weiter, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine Offenlegung verlangen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder weiterer zwischen den Parteien geschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung von diesem Schriftformerfordernis selbst.
15.2 Lionstep kann den Vertrag aus wichtigem Grund und im Fall eines schwerwiegenden Vertragsverstosses durch den Kunden fristlos kündigen. In diesen Fällen behält sich Lionstep ausdrücklich vor, gegenüber dem Kunden Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.
15.4 Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.