Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden

Alexander Mazzara 17, Mrz 2022 18 min

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden

Lionstep bietet als Dienstleistung “Recruiting-as-a-Service” an. Teil dieser Dienstleistung ist der Zugang zur Lionstep-App (im Folgenden auch als «Applikation» bezeichnet), die ein Hilfsmittel zur Unterstützung der Suche nach passenden Bewerbern und zur Unterstützung des Bewerberauswahlverfahrens bietet. In der Applikation können Kunden Stellenangebote veröffentlichen oder platzieren und den Prozess der aktiven Ansprache mitverfolgen. Bis zur Zustimmung durch eine Kandidatin oder einen Kandidaten geschieht dies mit anonymisierten Profilen, danach werden weitergehende Informationen von Kandidat:innen angezeigt.  

1. Geltungsbereich

1.1 Der durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Vertragsumfang (im Folgenden als «AGB» oder «Vereinbarung» bezeichnet) ist die Bereitstellung der oben genannten Dienstleistungen durch Lionstep. U. a. gewährt Lionstep dem Kunden Zugriff auf die Applikation und stellt eine Auswahl von Kandidat:innen zur Verfügung, die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Voraussetzungen erfüllen. 

1.2 Der Kunde gilt als natürliche oder juristische Person, die als Arbeitgeberin oder als professioneller Personalvermittler fungiert. Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für Arbeitssuchende und Kandidat:innen. Diese AGB regeln in Verbindung mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Applikation und der Webseite, der Preisliste und/oder anderen Vereinbarungen in Textform zwischen den Parteien – falls vorhanden – das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Lionstep und dem Kunden. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Applikation, es sei denn, Lionstep stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Ein Vertragsschluss mit natürlichen Personen, die als Verbraucher handeln, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Auf Anfrage des Kunden wird Lionstep dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreiten, das vollständig durch diese AGB geregelt ist, sofern nicht anders angegeben. Im Angebot wird auf diese AGBs verwiesen. Das Angebot ist bis zu der darin angegebenen Frist gültig.

2.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Lionstep eine mit Datum versehene Annahme des Angebots erhält. Wenn die Annahme mit Änderungen versehen ist oder nach Ablauf der Frist eingeht, stellt sie ein neues Angebot dar, das Lionstep ausdrücklich oder stillschweigend annehmen kann, indem es mit der Erbringung von Dienstleistungen beginnt. 

2.3 Der Vertrag ist ebenfalls abgeschlossen, wenn der Kunde einen der auf der Webseite von Lionstep beschriebenen Leistungspakete zu den abgegebenen Konditionen im Wege des Telefongesprächs mit einem Mitarbeiter von Lionstep bestellt.

2.4 Die Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag können ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Lionstep nicht auf Dritte übertragen werden. 

2.5 Der Kunde akzeptiert, dass Lionstep nicht an Wettbewerbsverbote gebunden ist und damit u. U. auch für Unternehmen, die mit dem Kunden in direktem Wettbewerbsverhältnis stehen, tätig werden kann. 

3. Registrierung und Erstellung von Stellenbeschreibungen

3.1 Zusammen mit einem Lionstep Customer Success Manager können sich Kunden in der Applikation registrieren und ein Geschäftskonto anlegen. Um die Registrierung abzuschließen, müssen die Kunden ihre vollständigen Kontaktdaten angeben. Nach der Registrierung haben Kunden freien Zugriff auf die Applikation. 

3.2 Für die Erstellung eines Geschäftskontos ist es erforderlich, dass der Kunde bestimmte Informationen (einschl. personenbezogener Daten) angibt. Näheres hierzu ergibt sich im Laufe des Registrierungsprozesses. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungsverpflichtung nicht nach, kann Lionstep die vertraglich geschuldete Leistung nicht oder nicht vollständig erbringen.

3.3 Nach Erstellung des Geschäftskontos legt der Kunde Stellenausschreibungen an, für die Lionstep Kandidat:innen suchen soll.  Dabei legen der Kunde und Lionstep wesentliche Kriterien und/oder Voraussetzungen fest („Killer Kriterien“), die für alle zu vermittelnden Kandidat:innen gelten sollen.

3.4 Lionstep behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Stellenbeschreibungen nicht anzunehmen, falls nicht zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit und mit zumutbarem Einsatz passende Kandidat:innen gefunden werden. Dies kann z. B. daran liegen, dass der Kunde die für die Stellenbeschreibung erforderlichen Informationen nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellt.

4. Such- und Validierungsverfahren

4.1. Nach Erstellung einer Stellenbeschreibung beginnt Lionstep die Suche nach passenden
Bewerbern, vorausgesetzt der Kunde verfügt über
– das für das jeweils ausgesuchte Leistungspaket vorgesehene Mindestguthaben an Credits
zzgl. 2 Credits pro Stellenausschreibung; oder verfügt über
– eine mindestens noch für einen ganzen Monat aktive Subscription (wie weiter unten
definiert) zzgl. 1 Credit pro Stellenausschreibung.
Die Suche findet dabei sowohl in eigenen Datenbanken von Lionstep, als auch über Datenbanken
Dritter bzw. durch Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf Plattformen Dritter statt. Nach
Beginn der Suche kann die Stellenbeschreibung nicht mehr geändert werden. Etwaig bereits
angefallene Gebühren in Credits werden in keinem Fall erstattet, sofern diese AGB nicht
anderes vorsehen.

4.2 Die Suche nach Kandidat:innen für eine bestimmte Stelle läuft prinzipiell einen Monat („Suchlauf“) lang. Die Suche wird am selben Tag des Folgemonats automatisch um einen weiteren Monat verlängert, wenn der Kunde der Verlängerung nicht spätestens 3 Tage vor Ende des laufenden Suchlaufs durch Mitteilung an Lionstep (per Telefon, E-Mail oder Messenger) widerspricht. Maßgeblich bei der Fristberechnung ist immer der Tag des letzten Monats, der dieselbe Zahl trägt, wie der Anfangstag .

4.3 Hat der Kunde eine Subscription erworben, läuft die Suche nach Kandidat:innen für die veröffentlichten Stellenanzeigen für die Gesamtlaufzeit der Subscription abweichend von Ziff. 4.2 so lange weiter, bis die Stelle besetzt oder aus anderen Gründen gestoppt wird (siehe dazu 8.3).

4.4 Im Laufe der Suche stellt Lionstep die anonymisierten Profile solcher Kandidat:innen, zu denen Kontakt aufgenommen wurde, in das Geschäftskonto des Kunden ein. Diese Kandidat:innen sind noch nicht validiert. Im nächsten Schritt prüft Lionstep im Rahmen eines ersten Interviews mit den selektierten Kandidat:innen,

  1. ob sie, nach eigenen Angaben der Kandidaten, alle vereinbarten Killer-Kriterien erfüllen;
  2. ob sie innerhalb der geltenden Gehaltsspanne liegen;
  3. ob sie an dem konkreten Stellenangebot interessiert sind;
  4. ob sie bereit sind, sich von dem Kunden interviewen zu lassen;
  5. dass sie sich nicht bereits auf einen anderen Weg für die Stelle beworben haben.

Darüber hinaus erhebt Lionstep im Rahmen des ersten Interviews – bei entsprechendem Einverständnis der Kandidatin oder des Kandidaten – umfangreiche Informationen und Unterlagen (z. B. CV, Diplome, Qualifikationen usw.) der Kandidat:innen.

4.5 Kandidaten und Kandidatinnen, die sämtliche o.g. Bedingungen erfüllen, gelten als validiert und werden für den Kunden automatisch freigeschaltet. Falls der Kunde als Personalvermittler tätig ist, muss er Lionstep darüber informieren, ob beabsichtigt ist, die vollständigen Angaben des Kandidaten oder der Kandidatin an Dritte weiterzugeben, z.B. an potenzielle Arbeitgeber, bevor das Validierungsverfahren eingeleitet wird. Der Kunde erkennt und akzeptiert, dass es den Kandidat:innen stets freisteht, ihre Zustimmung zur Validierung oder zur Übertragung von Daten an Dritte zu verweigern. In solchen Fällen ist Lionstep nicht in der Lage, ihre Daten an Kunden weiterzugeben. Lionstep haftet weder für die Weigerung der Kandidat:innen, an einem Bewerbungsverfahren teilzunehmen, noch für die wahrheitswidrige Beantwortung der Fragen durch die Kandidat:innen.

4.6 Darüber hinaus haben Kunden unbegrenzten Zugang zu In-System-Kommunikationsmitteln. Zusätzliche Support-Dienstleistungen können gemäß den Angaben in den nachfolgenden Abschnitten inbegriffen sein.

5. Freigeschaltete Kandidat:innen

5.1 Soweit nicht mit dem Kunden eine Höchstanzahl an freizuschaltenden Kandidat:innenprofilen vereinbart ist, werden so viele neue Kandidat:innenprofile freigeschaltet, bis das Creditguthaben des Kunden ausgeschöpft ist, bzw. der Kunde die Stellenanzeige beendet oder pausiert.

5.2 Lionstep schaltet ggf. nach Einlösen der jeweils vorgesehenen Credits die vollständigen Detail-Profile der validierten Kandidat:innen auf der Grundlage der chronologischen Reihenfolge dar, in der die Zustimmungen der Kandidat:innen gemäß Abschnitt 3.5 erfolgt sind, frei. 

5.3 Die Freischaltung der vollständigen Kandidat:innenprofile wird gestoppt, sobald auf dem Credit-Konto des Kunden kein Guthaben mehr verfügbar ist. Sobald das Creditguthaben aufgeladen wird, wird der beschriebene Prozess wieder aufgenommen.

5.4 Ab der Freischaltung ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, Kontakt zu den Kandidat:innen aufzunehmen und das Bewerbungsverfahren fortzusetzen.

5.5 Absagen können nach Rücksprache mit Lionstep auch von Lionstep im Namen des Kunden übermittelt werden.

5.6 Profile freigeschalteter Kandidat:innen sind für den Kunden bis zu 3 Monaten nach Besetzung der entsprechenden Stelle einsehbar, danach werden sie deaktiviert.

6. Credits, Subscription und Fees

6.1 Sämtliche Leistungen von Lionstep stehen Kunden unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass ein vertraglich festgelegtes Mindestguthaben an Credits im Voraus erworben wird, und zwar unabhängig davon, ob bzw. inwiefern genannte Credits auch eingelöst werden oder im Rahmen einer Subscription.

6.2 Erworbene Credits sind für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig und können für die Buchung der jeweils vereinbarten Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eingelöst werden. Nach Ablauf von 12 Monaten seit Kauf der Credits verfallen diese ersatzlos.

6.3 Der Kunde kann gegen Einlösen von 12 Credits eine Subscription abschließen, die ab Vertragsunterzeichnung auf 12 (zwölf) Monate befristet ist. Jede Verlängerung der Subscription nach Ziff. 9.2 kostet ebenfalls 12 Credits, die im Voraus fällig werden und von Lionstep eingelöst werden. Im Rahmen einer Subscription (bzw. einer Verlängerung) kann der Kunde bis zu 5 (fünf) Stellenanzeigen ohne weitere Kosten veröffentlichen.

6.4 Credits werden, sofern nicht anders angegeben oder einzelvertraglich vereinbart, in den folgenden Fällen eingelöst:

  • Sobald der Kunde eine Stellenausschreibung über Lionstep veröffentlicht, fällt pro angefangenen Suchlauf und Stelle eine „Servicefee“ an. Ist das Creditguthaben erschöpft, wird die Stellenausschreibung bis zur Neuaufladung deaktiviert. Die Servicefee entfällt bei Subscriptions; Der Kunde möchte im Laufe einer Subscription (oder Verlängerung) mehr als 5 Stellenanzeigen veröffentlichen: der Kunde hat dann die Möglichkeit, durch Einlösen weiterer 12 Credits („Zusatzcredits“) eine bis zu 5 (fünf) weitere Stellenanzeigen („Zusatzstellen“) über einen Zeitraum von 12 Monaten ab Erwerb der Zusatzcredits zu veröffentlichen.
  • Werden die Zusatzcredits vor Ablauf der Subscription erworben, muss auch die Subscription selbst zwingend verlängert werden, damit ein Gleichlauf der Subscription mit den Zusatzcredits gewährleistet ist („Pflichtverlängerung“), z. B.: Zusatzcredits werden nach zum Anfang des 7. Monats der Subscription erworben: dies führt zu einer 6-monatigen Pflichtverlängerung der Subscription, für die weitere 6 Credits fällig werden. Für jeden Monat Pflichtverlängerung ist 1 Credit zu verbuchen.
  • Pro freigeschaltete:n Kandidat:in fällt eine „Validation Fee“ an. Stellt sich im Laufe des Bewerbungsverfahren heraus, dass ein freigeschalteter Kandidat oder Kandidatin mindestens ein Killer Kriterium nicht erfüllt, wird die Validation Fee wiedergutgeschrieben, es sei denn der Kandidat oder die Kandidatin wird vom Kunden eingeladen; Weitere Credits fallen je nach Vereinbarung mit dem Kunden für zusätzliche Leistungen, wie Lionstep Assessment mit Kandidat:innen, Technische Interviews, Recruitment Process Outsourcing – Leistungen, Outplacement Leistungen usw. (s. nachfolgende Ziffer). Je nach Leistungspaket können einzelne der o.g. Fees ganz oder teilweise entfallen.

6.5 Ist das Creditguthaben während der Vertragslaufzeit erschöpft, bleibt den Kunden der Zugriff auf die Applikation erhalten. Leistungen, die das Einlösen von Credits erfordern, können erst nach Aufladung des Guthabens gebucht werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Credits in ausreichender Menge im Kundenaccount vorhanden sind, um die beschriebenen zusätzlichen Leistungen (insb. die Freischaltung der Kandidat:innen) in Anspruch nehmen zu können.

7. Leistungspakete und Preise

7.1 Das Leistungsangebot Lionsteps kann im Rahmen von drei unterschiedlichen Paketen erworben werden. Es gelten zusätzlich zu den vorliegenden AGBs die Bestimmungen der Paketbeschreibung in ihrer jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Fassung.

  1. Professional“: Die Verwaltung des Bewerbungsverfahrens wird von einem Lionstep Mitarbeiter begleitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Paketbeschreibung.
  2. Premium“: Die Verwaltung des Bewerbungsverfahrens wird von einem Lionstep Mitarbeiter begleitet. Dem Kunden stehen weitere Leistungen zu, z. B. Zugriff auf „competitive insights“ und das Monitoring der Suchkampagne durch einen Engagement Manager. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Paketbeschreibung.

7.2 Einheitspreise für einen Credit hängen vom ausgewählten Leistungspaket ab und ergeben sich aus der Paketbeschreibung. Zusätzliche Preisdifferenzierungen ergeben sich je nachdem, ob der Sitz des Kunden in der Schweiz, in der EU oder in einem anderen Land liegt.

7.3 Die Community Support Services bieten Zugang zum Q&A-Bereich auf der Website und zu einem Live-Chat-Support mit garantierter Antwort innerhalb von 24 Stunden.

7.4 Zusätzlich zu den jeweils im ausgewählten Paket inbegriffenen oder sonst vereinbarten Leistungen, können je nach Paket weitere Zusatzleistungen gebucht werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Paketbeschreibung.

8. Pausierung und Löschung von Stellenausschreibungen

8.1 Nachdem Lionstep mit der Suche nach Kandidat:innen für eine bestimmte Stelle begonnen hat, steht es dem Kunden frei, die Suche durch Mitteilung an Lionstep (per Telefon oder E-Mail) zu pausieren (z. B. wenn aktuell mit einem Kandidaten verhandelt wird). Solange die Stellenausschreibung pausiert ist, wird sie nicht automatisch nach der vorstehenden Ziff. 4.2 verlängert. Teilt der Kunde Lionstep mit, dass die Suche wiederaufgenommen werden soll, berechnen sich die Fristen nach Ziff. 4.2 nach dem neuen Beginn Datum.

8.2 Stellen können vom Kunden mit einer Frist von 3 Werktagen zum Wirksamwerden der Löschung auch endgültig gelöscht werden. Alle Fees und Gebühren, die bis zum Wirksamwerden der Löschung entstehen, sind fällig und nicht erstattungsfähig. Dies gilt insbesondere bei Kandidat:innen, die im Zeitrahmen zwischen der Löschungserklärung durch den Kunden und dem Wirksamwerden der Löschung ein Gespräch für die Freischaltung buchen. Die entsprechenden Validation Fees werden dann fällig.

8.3 Stellen können nach vorheriger Mitteilung an den Kunden auch durch Lionstep gelöscht werden insbesondere wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt:

– wenn mindestens 60 Tage seit der Pausierung der Stelle durch den Kunden (s. Ziff. 8.2) oder seit der Freischaltung des letzten Kandidaten oder der letzten Kandidatin vergangen sind;

– wenn 3 (drei) Monate seit Veröffentlichung der Stellenanzeige vergangen sind;

– wenn die Stellenanzeige nach Ansicht von Lionstep rechts- oder vertragswidrig ist bzw. die berechtigten Interessen Lionsteps beeinträchtigen könnte. In diesem Fall kann die Löschung bei Vorliegen besonderer Dringlichkeit auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Die Laufzeit des Vertrags endet 12 Monate nach Erwerb des letzten Credits („Beendigung“). Hat der Kunde jedoch eine Subscription abgeschlossen, gilt die jeweils für die Subscription (einschl. etwaig erfolgter Pflichtverlängerung) vorgesehene Laufzeit.

9.2 Erwirbt der Kunde regelmäßig neue Credits, läuft der Vertrag unbefristet weiter. Dies gilt auch im Falle von Subscriptions: Die Subscription wird am Ende der Laufzeit um weitere 12 (zwölf) Monate automatisch verlängert („Verlängerung“), es sei denn, der Kunde kündigt die Subscription mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Laufzeit. Die Subscription wird zu den gleichen Bedingungen verlängert, die zum Ende der vorausgegangenen Laufzeit bestanden (z. B.: etwaig erworbene Zusatzcredits werden auch in gleicher Anzahl verlängert und neu verbucht). Lionstep weist den Kunden mit angemessenem Vorlauf auf die bevorstehende Beendigung und/oder Verlängerung hin.

9.3 Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen diesen Vertrag, bleibt unberührt.

9.4 Verfügt der Kunde im Falle einer ordentlichen Kündigung durch Lionstep bzw. im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Kunden aufgrund eines von Lionstep zu vertretenden Grunde noch über Credits, werden diese von Lionstep gegen Auszahlung des Einkaufspreises erstattet. In allen anderen Fällen der Kündigung oder Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grunde, verfallen etwaig noch vorhandene Credits ersatzlos.

9.5 Endet der Vertrag nach Maßgabe der Ziff. 8.1 bzw. durch ordentliche Kündigung Lionsteps oder durch außerordentliche Kündigung des Kunden aufgrund eines von Lionstep zu vertretenden Grunde, bleibt dem Kunden der Zugang zu der Applikation und zu den im Zeitpunkt der Beendigung darin hinterlegten Informationen weitere 3 Monate erhalten.

9.6 Innerhalb desselben 3-monatigen Zeitraumes kann der Kunde durch Abschluss eines neuen Vertrages mit Lionstep das Geschäftskonto und die darin hinterlegten Informationen aufrechterhalten.

9.7 Nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsende wird das Geschäftskonto des Kunden einschließlich sämtlicher darin hinterlegter Informationen endgültig und datenschutzsicher gelöscht, sofern Lionstep im Einzelnen nicht zu einer weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet ist.

10. Mitwirkungspflicht

10.1 Um es Lionstep zu ermöglichen, seine Dienstleistungen vertragsgemäß zu erbringen, erkennt der Kunde an und akzeptiert die Zusammenarbeit bei der Erstellung genauer, vollständiger und stets aktualisierter Stellenausschreibungen und der unverzüglichen Beantwortung von Bewerbungen. 

10.2 Dies beinhaltet die Pflicht, Lionstep unverzüglich zu informieren, wenn ein Umstand oder eine Information veraltet ist, falls der Kunde keine direkte Kontrolle darüber hat und daher nicht in der Lage ist, autonom einzugreifen.

11. Matching Garantie

11.1 Je nach ausgewähltem Leistungspaket wird Kunden eine „Matching Garantie“ unter den folgenden Bedingungen gewährt:

11.1.1 Stellt sich nach Freischaltung einer/s Kandidatin:en heraus, dass eins oder mehrere Killer-Kriterien tatsächlich nicht erfüllt werden, ersetzt Lionstep dem Kunden sämtliche Credits, die für die/den Kandidatin/en angefallen sind. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung von Lionstep, die insbesondere gem. Ziff. 14.3 nicht auf einer Pflichtverletzung von Lionstep beruht.

11.1.2 Die Matching Garantie gilt längstens 30 Tage seit Freischaltung des Kandidatin/en Profils.

11.1.3 Erstattete Credits können nach den allgemeinen Bedingungen wiederverwendet werden. Eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.

11.2 Welche Leistungspakete die Matching Garantie beinhalten, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

12. Haftung des Kunden für den Inhalt

12.1 Der Kunde trägt die ausschließliche Haftung für alle auf die Applikation hochgeladenen Inhalte und verpflichtet sich, Lionstep schadlos zu halten und von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit den auf die Applikation hochgeladenen Inhalten auf erste Aufforderung hin geltend gemacht werden. 

12.2 Insbesondere garantiert der Kunde, dass der auf die Applikation hochgeladene oder zur Veröffentlichung an Lionstep übergebene Inhalt, keine Rechte Dritter verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken- oder Patent- und Persönlichkeitsrechte. 

12.3 Darüber hinaus garantiert der Kunde, dass der hochgeladene Inhalt stets wahrheitsgetreu, korrekt und aktualisiert ist und keine versteckten oder illegalen Schwierigkeiten für die Kandidat:innen mit sich bringt. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, klarzustellen, ob sich die veröffentlichte offene Stelle an Freiberufler oder Angestellte richtet, und es zu unterlassen, Inhalte zu veröffentlichen, die nicht direkt mit der Stellenausschreibung verbunden oder funktional mit ihr verknüpft sind – insbesondere Werbeinhalte -, die die Kandidat:innen unangemessen beeinflussen könnten. 

12.4 Wenn von Dritten Ansprüche gegen Kunden im Zusammenhang mit auf der Bewerbung hochgeladenen und/oder veröffentlichten Inhalten geltend gemacht werden, müssen Kunden Lionstep unverzüglich über diesen Umstand informieren und Lionstep von jeglichen Ansprüchen freistellen, die aus denselben Gründen gegen Lionstep geltend gemacht werden.

12.5 Lionstep behält sich das Recht vor, Inhalte nach Maßgabe der ANB – und insbesondere sofern sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen – zu entfernen oder deren Veröffentlichung zu verhindern. Lionstep wird Inhalte auch dann entfernen oder deren Veröffentlichung verhindern, wenn von Behörden oder Kunden aufgefordert, sowie immer dann, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt. 

12.6 In allen vorgenannten Fällen bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus diesem Vertrag unberührt. 

13. Geistiges Eigentum und Datenschutzrechte

13.1 Alle auf der Applikation verfügbaren Inhalte, Layouts und Datenbanken, einschließlich der Applikation selbst, unterliegen den exklusiven geistigen Eigentumsrechten von Lionstep. Sofern nicht anders angegeben, erwerben Kunden kein Recht zur Nutzung des geistigen Eigentums von Lionstep, soweit dies nicht im Rahmen des jeweils abgeschlossenen Leistungsvertrages mit dem Kunden und beschränkt auf die entsprechende Laufzeit zwingend erforderlich ist.

13.2 Lionstep arbeitet unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Allgemeinen Datenschutzverordnung der EU. Bitte prüfen Sie die online verfügbare Datenschutzrichtlinie. 
Die Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, die diesen AGB beigefügt ist, ist verbindlicher Bestandteil der Vertragsbeziehung zu dem Kunden.

14. Haftungsbeschränkungen

14.1 Innerhalb der Grenzen des anwendbaren Rechts haftet Lionstep bei der Erfüllung dieses Vertrags nicht für einfache oder mittlere Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Tatsache von Gesellschaftern, Delegierten und Angestellten ist ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinnen ist stets ausgeschlossen.

14.2 In keinem Fall kann Lionstep für Schäden haftbar gemacht werden, die den Gesamtwert der vom Kunden an Lionstep gezahlten Gebühren innerhalb der letzten 12 oder weniger Monate der Dienstleistung vor dem Schadenseintritt, übersteigen. 

14.3 Lionstep verpflichtet sich, für einen Kunden in Frage kommende Kandidatenprofile auf Erfüllung der Killer Kriterien hin zu prüfen. Dabei ist Lionstep auf die von der jeweiligen Kandidatin oder dem jeweiligen Kandidaten gelieferten Informationen, Angaben und Nachweise („Informationen“) angewiesen. Es besteht jedoch für Lionstep weder die Möglichkeit noch die Verpflichtung, die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher Informationen zu überprüfen. Lionstep übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen bei der Bereitstellung von Kandidatenprofilen. 

14.4 Insbesondere nimmt der Kunde ausdrücklich zur Kenntnis, dass Lionstep lediglich für die Herstellung eines Erstkontaktes zwischen Kunden und Kandidat:innen zuständig ist. Lionstep tritt hingegen weder als Arbeitgeber, Erfüllungsgehilfe, Vertreter oder Bevollmächtigter der vermittelten Kandidat:innen auf. Für sämtliche Angaben zu den Kandidat:innenprofilen, sowie für sämtliche Erklärungen, Entscheidungen oder sonstige Handlungen der Kandidate:innen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind ausschließlich die Kandidaten selbst verantwortlich.

14.5 Lionstep verpflichtet sich, seine Dienstleistungen unter Einhaltung der höchstmöglichen Qualitäts- und Sorgfaltsstandards zu erbringen. Im Falle von force majeure, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vorübergehende Unterbrechungen der Dienstleistungen aufgrund technischer Probleme, übernimmt Lionstep jedoch keine Haftung. 

14.6 Darüber hinaus ist Lionstep nicht haftbar für Schäden jeglicher Art, die durch eine unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung der Applikation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Applikation, durch Kunden oder Dritte entstehen, und behält sich alle daraus resultierenden Entschädigungsansprüche vor. 

14.7 Kunden, die sich als Personalvermittler qualifizieren, sind ausschließlich für die eigene Einhaltung möglich geltender Vorschriften der Arbeitsvermittlung haftbar. Solche Kunden akzeptieren, auf Nachfrage, eine Kopie ihrer gültigen Arbeitsvermittlungs-Lizenz zur Verfügung zu stellen. 

14.8 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, ob bzw. inwieweit die Einschaltung Lionsteps im Rahmen der Personalsuche nach Maßgabe des jeweils für den Kunden anwendbaren Rechts erlaubt ist und/oder Genehmigungen oder Auflagen voraussetzt. Ist die Einschaltung Lionsteps nicht ohne Weiteres erlaubt, kann Lionstep die eigenen Leistungen u. U. nur beschränkt oder gar nicht erbringen.

15. Vertraulichkeit

15.1 Die Parteien werden alle in Ausführung dieses Vertrages gelieferten oder ausgetauschten Informationen vertraulich behandeln, wenn ihr vertraulicher Charakter ausdrücklich erwähnt wird oder sich anderweitig aus den Umständen ergibt. 

15.2 Insbesondere sind die Kunden verpflichtet, die über Kandidat:innen erhaltenen Informationen streng vertraulich und nach Maßgabe einschlägiger Datenschutzbestimmungen zu behandeln, insbesondere wenn sie keine vertraglichen Vereinbarungen mit ihnen eingehen werden.

15.3 Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Ablauf des Vertrages mit Lionstep bestehen. 

16. Diverses

16.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und/oder anderer von den Parteien geschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.  

16.2 Lionstep behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle eines Vertragsbruchs durch den Kunden und aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In beiden Fällen behält sich Lionstep das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend zu machen. Weitere Schadensersatzansprüche Lionsteps bleiben hiervon unberührt.

16.3 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem vertraglichen Umfang am besten entspricht.

16.4 Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.


 

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