Fünf Dinge, die Headhunter aus der Schweiz nicht gerne im Lebenslauf sehen

Alexander Mazzara 8, Aug 2022 6 min
Headhunter Schweiz

Auch wenn es früher vielleicht üblich war: Name und Beruf der Eltern gehören nicht in das CV. Unternehmen, Personalvermittler und Headhunter in der Schweiz wollen ausschliesslich Informationen, die für Jobs relevant sind.

Die übliche Struktur einer Bewerbung sieht wie folgt aus: 

  • Anschreiben
  • Deckblatt (optional) 
  • Lebenslauf
  • Kurzprofil, Projektliste, Motivationsschreiben
  • Anhang (Zeugnisse, Referenzen, Empfehlungsschreiben)

Ein ganz besonderes Augenmerk wird dabei grundsätzlich auf das CV gelegt. Das «Curriculum Vitae» beschreibt kurz und knapp verschiedene herausragende Stationen im Leben von Bewerber:innen. Und diese Informationen sind für zukünftige Arbeitgeber natürlich besonders spannend.

Entweder in Tabellenform oder stichwortartig bietet das CV eine exzellente Übersicht darüber, was Headhunter in der Schweiz wissen müssen.

Was gehört in ein CV? 

Das CV dient als kurzer Überblick über die persönliche und berufliche Entwicklung. Sämtliche Stationen werden kurz und knapp beschrieben. Dies ist es, was ein CV unter anderem auszeichnet. Strukturell müssen zudem einige Stichworte bedient werden, damit der Zweck des Lebenslaufs erfüllt ist. Diese sind: 

  1. 1. Kopfteil: Kontaktdaten, Familienstand, Nationalität beziehungsweise Wohnort, eventuell militärischer Grad 
  2. 2. Aus- und Weiterbildungen: in chronologischer Reihenfolge, die letzten zuerst. Hier ist die Tabellenform das Mittel der Wahl.
  3. 3. Berufliche Tätigkeiten: tabellarisch oder stichpunktartig 
  4. 4. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten: Fremdsprachen, Programmierkenntnisse, … 
  5. 5. Ausserberufliches Engagement: Ehrenamt, soziales Engagement, … 
  6. 6. Hobbys: Das ist ein etwas heikler Punkt. Hobbys wie langes Ausschlafen etc. gehören nicht in ein CV! 

Wie viele Seiten darf der Lebenslauf umfassen? 

Er sollte drei Seiten nicht überschreiten. Klar ist: Wenn erfahrene Fachkräfte sich bewerben, kommt einiges an Informationen zusammen. Hier gilt es, die Kernaussagen hervorzuheben und so zu kürzen, dass die Form des Lebenslaufs gewahrt werden kann. Weiterführende Details finden dann im Verlauf des Bewerbungsprozesses, zum Beispiel im persönlichen Gespräch, ihren Platz. 

Was darf im Lebenslauf auf keinen Fall fehlen?

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Besonders hervorzuheben sind die beruflichen Erfahrungen, die projektbezogenen Skills und besondere Kenntnisse und Fähigkeiten. Dabei mögen Headhunter in der Schweiz gerne das gepflegte Understatement. Wer zu sehr mit seinen Erfolgen angibt, wirkt schnell überheblich. Die Kunst im Verfassen von einem CV liegt also darin, Fähigkeiten deutlich zu machen, ohne sich zu aggressiv zu verkaufen.

Ebenso von Bedeutung ist das ausserberufliche Engagement. Unternehmen kaufen nicht nur eine Fachkraft ein, sondern lernen vor allem einen Menschen kennen. Mit dem Wissen, wo Interessen liegen und wo Zeit investiert wird, zeichnet sich ein umfassendes Bild.

Nicht zuletzt sind es die persönlichen Kontaktdaten, die auf dem Lebenslauf nicht fehlen dürfen. Das CV funktioniert im Prinzip eigenständig, relevante Informationen zur Kontaktaufnahme gehören zwingend dazu. So liegen Personalern, die unter Umständen mit hunderten Bewerbungen täglich konfrontiert sind, Informationen auf einen Blick vor.

Worauf legen Headhunter in der Schweiz bei einem CV Wert? 

Es ist die Übersichtlichkeit, die einen guten Lebenslauf auszeichnet. Deshalb ist es sinnvoll, ein CV zu schreiben und dann einige Tage verstreichen zu lassen, bevor er überarbeitet wird. Eine weitere Person als Kontrollinstanz hinzuzuziehen, ist auch eine gute Idee. Fragen, die beim Erstellen und Überarbeiten gestellt werden können, sind: 

  • Ist das CV klar strukturiert? 
  • Sind relevante Informationen enthalten (siehe oben)? 
  • Können unnötige Informationen gekürzt werden? 

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, hat die Möglichkeit, eine Agentur mit der Erstellung der Bewerbung zu beauftragen.

Professionelle Recruiter analysieren Bewerbungen nicht zuletzt nach Zeitfolge und Positionsangaben. Gibt es Lücken im Lebenslauf? Ein guter Tipp ist, die Lücke kurz zu beschreiben, ohne zu erklären oder zu rechtfertigen. Personaler achten weiterhin darauf, ob Positionen kontinuierlich im Ranking steigen, und wenn nicht, welche Gründe es dafür geben kann.

Welche Details wollen Headhunter in der Schweiz nicht im Lebenslauf? 

Wie bereits erwähnt: Der Geburtsname der Mutter ist ein Detail, das zu Bewerbungsschreiben früherer Generationen gehört hat. Es gibt aber noch weitere Informationen, die für eine Bewerbung irrelevant sind. Dazu gehören: 

  • Angaben zu Ehepartnern 
  • Angaben zur Konfession 
  • Informationen über den Gesundheitszustand 
  • Für den Job irrelevante Hobbys 
  • Politische Interessen

Zudem sind es die klassischen Fallen, die einen Lebenslauf zum No-Go werden lassen können: 

  • Schreibfehler, Grammatikfehler 
  • unstrukturierte Form
  • handschriftlich ergänzte Details 
  • irrelevante Informationen (Kindergarten, Lieblingsfarbe, wie oft verheiratet, …) 

Die Gehaltsvorstellung gehört nicht in den Lebenslauf 

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Die Salärvorstellung wird im Anschreiben formuliert, und zwar am Ende. Oft fallen Talente mit der Tür ins Haus und erwähnen das angestrebte Gehalt direkt nach der Anrede. So wird es jedoch eher schwierig mit der erfolgreichen Bewerbung.

Wer sich unsicher über die Höhe des zu fordernden Gehalts ist, kann sich im Internet über übliche Gehälter informieren. Wer es genau wissen will: Das Lionstep-Assessment bietet umfassende Informationen zu Gehältern etc. Dazu aber gleich mehr.

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Der Lebenslauf wird übrigens bei Bewerbungen in der Schweiz nicht unterschrieben. Dies bleibt dem Anschreiben vorbehalten.

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